Tag der Patientenverfügung

Am 1. September 2009 trat das so genannte „Patientenverfügungsgesetz“ in Kraft (BGBl. I 2286). Am 1. September 2014 jährte sich dieses Datum zum fünften Mal. Aus diesem Anlass rief der VorsorgeAnwalt e.V. den ersten „Tag der Patientenverfügung“ aus. Der 1. September eines jeden Jahres soll künftig zur Information der Bevölkerung um das Thema „Patientenverfügung“ genutzt werden. Dazu halten die Mitglieder des VorsorgeAnwalt e.V. Vorträge und geben Interviews und der VorsorgeAnwalt e.V. stellt schriftliche Informationen zur Verfügung.

Patientenverfügung heißt Selbstbestimmung

Die Patientenverfügung ist ein wichtiges Mittel zur Selbstbestimmung für Situationen, in denen sich ein Mensch nicht mehr selbst äußern kann. Sie wird bei einer schweren Erkrankung oder einen Unfall angewandt, wenn eine Kommunikation anders nicht mehr möglich ist. Dem Vertreter und den Ärzten werden Anweisungen gegeben, welche Behandlungen durchzuführen oder aber zu unterlassen sind.

Viele weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten des VorsorgeAnwalt e.V.. Zu beachten ist, dass die Patientenverfügung nicht alleine steht. Insbesondere eine Vorsorgevollmacht ist als zweites Standbein wichtig. In dieser Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie eine andere Person, für Sie zu handeln. Der Bevollmächtigte soll die Patientenverfügung umsetzen, sich also insbesondere mit den Ärzten auseinandersetzen. Zudem kann er auch andere Angelegenheiten erledigen, wie Verträge abschließen, Bankgeschäfte erledigen usw.

Die Vorsorgevollmacht gibt dem Bevollmächtigten viel Macht. Daher sollte sie mit Bedacht erteilt werden. Wenn Sie niemanden haben, den Sie bevollmächtigten können, oder Ihrem Bevollmächtigten jemanden zur Seite stellen möchten, können Sie dazu einen VorsorgeAnwalt beauftragen.