Kündigung von Mietnomaden
Der Vermieter kann sich vor Mietnomaden insbesondere durch Bonitätsauskünfte über Mietinteressenten und Mietkautions-Vereinbarungen schützen.
Eine Barkaution des Mieters biete dabei gegenüber einer Bankbürgschaft Vorteile für den Vermieter. Bei Wohnraummietverhältnissen muss der Vermieter aber auf Verlangen des Miewters die Einzahlung der Mietkaution auf ein insolvenzfestes Kautionskonto ermöglichen.
Sollte der Vermieter doch auf einen Mietnomaden hereingefallen sein, muss das Mietverhältnis möglichst bald gekündigt werden.
Durch die Mietrechtsreform 2013 wurde die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung wegen nicht gezahlter Mietkaution ohne vorherige Abmahnung durch den Gesetzgeber geschaffen.
Referent: Dr. Michael Zecher
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Ort: Rathausstraße 5, 74366 Kirchheim