Tag der Patientenverfügung 2014
Anlässlich des ersten Tags der Patientenverfügung veranstaltete die Kanzlei Zecher am 01.09. in Zusammenarbeit mit dem VorsorgeAnwalt e.V. einen Informationsnachmittag zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung . Die hohe Zahl der Anmeldungen für die Veranstaltung im Johann-Geyling-Haus ließ ein großes Interesse an dem Thema erkennen.
Dabei wurde das Thema „Patientenverfügung“ nicht nur aus juristischer, sondern auch aus ärztlicher und pflegerischer Sicht umfassend beleuchtet.
Eingeleitet wurde die Veranstaltung durch den Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Günter Zecher zum Thema Vorsorgevollmacht, bei dem dieser dem Publikum einen kurzen Überblick über die Thematik und über Problemstellungen aus der anwaltlichen Praxis Tätigkeit gab.
Sodann berichteten Frau Nadine Geppert und Frau Andrea Krech von ihren Erfahrungen im Zusammenhang mit Patientenverfügungen bei der täglichen Pflegearbeit. Dabei stellten Sie heraus, dass das Vorliegen einer Patientenverfügung im pflegerischen Alltag eine große Hilfe darstellt und ermunterten alle Anwesenden zur Erstellung entsprechender Regelungen.
Anschließend informierte Herr Christian Leinß von der R+V über finanzielle Aspekte der Pflege und Pflegeversicherung. Er klärte darüber auf, dass die gesetzliche Pflegeversicherung im Einzelfall eben nicht alle Kosten abdeckt („Teilkaskoversicherung“) und man vor allem bei längerer Pflege in Klasse III mit hohen, kaum tragbaren Zusatzkosten rechnen muss.
Rechtsanwalt Dr. Michael Zecher klärte das Publikum über die Schwierigkeiten bei der Erstellung und auch der späteren Umsetzung einer Patientenverfügung auf und berichtete von Problemen mit Patientenverfügungen aus seinem Alltag als Fachanwalt für Familien- und Erbrecht. Die immer wieder gestellte Frage nach DER einzig und allein richtigen Patientenverfügung konnte aber auch Dr. Michael Zecher nicht beantworten – wichtig sei „eine individuell ausgestaltete Regelung“.
Oberärztin Dr. Lisa Fiedler berichtete über das Thema Patientenverfügung aus medizinischer Sicht. Sie betonte, dass es für Ärzte höchste Priorität habe, dass die Patienten schmerzfrei und menschenwürdig sterben können. Dennoch – oder gerade deswegen – seien die meisten Ärzte aus rechtlichen Gründen froh, wenn es im Einzelfall eine Patientenverfügung gibt. Denn die Patientenverfügung diene der Ärzteschaft immer als Grundlage für die (Schmerz-)Behandlung eines Patienten.
Abschluss und Höhepunkt der Veranstaltung war schließlich die Podiumsdiskussion, die von Frau Friedeline Gurr-Hirsch, MdL, Staatsekretärin a.D., geleitet wurde. Zwischen den verschiedenen Teilnehmern aus den Bereichen Anwaltschaft, Kirche, Medizin und Pflege entspannte sich eine lebhafte Diskussion zum Thema Pflege, Patientenverfügung, Sterbehilfe und damit zusammenhängenden Fragen.